Am 16.10.1948 wurden der persönlich haftende Gesellschafter und sein Sohn in einem Gerichtsverfahren nach dem Befehl 201 der Alliierten zu Haftstrafen (3 Jahre und 18 Monate) verurteilt. Der Betrieb kam unter Treuhandverwaltung der Stadt Leipzig. Eine durch das Ministerium für Maschinenbau geplante Schließung wegen unrentabler Arbeit wurde durch das Ministerium für Finanzen mit dem Hinweis auf das 100%-ige Fremdvermögen verhindert. Ab 25.06.1951 wurde die VVB Mechanik-Dresden Verwalter von Schirmer, Richter & Co., Leipzig. Später kam der Betrieb zum VEB Werkstoffprüfmaschinen Leipzig.